Pfarrer Andreas Engelschalk zum Inhaber der Pfarrstelle Naunheim gewählt

Der Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Naunheim hat in der Sitzung am 25.06.2020 Pfarrer Andreas Engelschalk zum Inhaber der Pfarrstelle Naunheim gewählt.
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde kann innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses - also bis zum 10.07.2020 - gegen die Wahl Einspruch einlegen.
Ein Einspruch kann sich nach § 27 des Pfarrstellengesetzes der Ev. Kirche in Hessen und Nassau nur gründen auf:

1. Die Gesetzeswidrigkeit des Wahlverfahrens;
2. Erhebliche Bedenken gegen Lehre und Lebensführung des Gewählten;
3. Eine wesentlich eingeschränkte Dienstfähigkeit des Gewählten.

Einsprüche sind innerhalb der genannten Frist schriftlich gegenüber dem Dekan des Ev. Dekanats Biedenkopf-Gladenbach, Im Grund 4, 35239 Steffenberg geltend zu machen.