Bitte halten Sie sich über unsere Homepage, die Aushänge und Abkündigungen auf dem Laufenden und kommen Sie zur Wahl!
Folgendes ist in Sachen KV-Wahl der Gemeinde noch mitzuteilen:
1.
Der Hinweis für die Gemeindemitglieder auf die Einsichtsmöglichkeit in das Wählerverzeichnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KGWO:
Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Naunheim gibt hiermit bekannt, dass bis Montag, den 31. Mai 2021 alle Gemeindemitglieder im Gemeindebüro während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung Auskunft erhalten können, mit welchen Angaben sie im Wählerverzeichnis vermerkt sind.
Werden Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten festgestellt, ist das Wählerverzeichnis durch den Kirchenvorstand zu berichtigen. Dies ist bis zum Wahltag möglich.
2.
Die Bekanntgabe von Ort und Zeit der Wahlhandlung gemäß § 17 Absatz 3 KGWO:
Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Naunheim gibt hiermit bekannt, dass die Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021 stattfindet.
In der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr ist das Wahllokal Gemeindezentrum, Am Berg 4, 35584 Wetzlar zur Stimmabgabe geöffnet.
Alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder sind herzlich eingeladen, sich an der Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021 zu beteiligen.
Nach Schließung des Wahllokals werden die abgegebenen Stimmen in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes ausgezählt und das vorläufige Wahlergebnis festgestellt.