Der Gemeinde wird stattdessen ermöglicht, zusätzliche Kandidierende (auch Jugendmitglieder) im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen (§ 10 Abs. 4b KGWO).
Dies wird der Gemeinde im Gottesdienst am 31. Januar 2021 mitgeteilt; ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweiwöchige Frist. Die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens wird auch im Gemeindebrief, in den Stadtteilnachrichten, im Schaukasten und auf der Homepage (kirche-naunheim.de) bekannt gegeben.
Die neuen Kandidierenden werden zusätzlich durch Kurzporträts im Gemeindebrief und auf der Homepage der Gemeinde vorgestellt.
Der vorläufige Wahlvorschlag wird gleichzeitig bekannt geben.
=>Liste Kandidierende
Die Vordrucke der schriftlichen Wahlvorschläge können im Gemeindebüro telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten (Di+Mi, 10-12 Uhr und Do 14-16 Uhr) telefonisch unter 06441 1314 oder per E-Mail an kirchengemeinde.naunheim@ekhn.de angefordert werden. Sie werden per Post/ Einwurf zugestellt.
=>Der Vordruck steht ebenfalls hier zum Download bereit.
Die zweiwöchige Frist endet am Sonntag, den 14. Februar 2021.