Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021

Der Kirchenvorstand hat in der Sitzung vom 20. Januar 2021 beschlossen, auf die Einberufung der Gemeindeversammlung zu verzichten.
Der Gemeinde wird stattdessen ermöglicht, zusätzliche Kandidierende (auch Jugendmitglieder) im schriftlichen Verfahren vorzuschlagen (§ 10 Abs. 4b KGWO).

Dies wird der Gemeinde im Gottesdienst am 31. Januar 2021 mitgeteilt; ab diesem Zeitpunkt beginnt die zweiwöchige Frist. Die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens wird auch im Gemeindebrief, in den Stadtteilnachrichten, im Schaukasten und auf der Homepage (kirche-naunheim.de) bekannt gegeben.
Die neuen Kandidierenden werden zusätzlich durch Kurzporträts im Gemeindebrief und auf der Homepage der Gemeinde vorgestellt. 
Der vorläufige Wahlvorschlag wird gleichzeitig bekannt geben.
=>Liste Kandidierende

Die Vordrucke der schriftlichen Wahlvorschläge können im Gemeindebüro telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten (Di+Mi, 10-12 Uhr und Do 14-16 Uhr) telefonisch unter 06441 1314 oder per E-Mail an kirchengemeinde.naunheim@ekhn.de angefordert werden. Sie werden per Post/ Einwurf zugestellt.
=>Der Vordruck steht ebenfalls hier zum Download bereit.
Die zweiwöchige Frist endet am Sonntag, den 14. Februar 2021.