21/06/2026 0 Kommentare
Stiftung "Kirche der Offenen Tür Wetzlar-Naunheim" und Nachbarschaftsraum Süd
Stiftung "Kirche der Offenen Tür Wetzlar-Naunheim" und Nachbarschaftsraum Süd
# Neuigkeiten

Stiftung "Kirche der Offenen Tür Wetzlar-Naunheim" und Nachbarschaftsraum Süd
Ein Beitrag des Kuratoriumsvorsitzenden K-J. Hofmann zur aktuellen Situation.
Im Zuge der aktuellen Veränderungen im Nachbarschaftsraum Süd erhält nicht nur unsere Gesamtkirchengemeinde eine neue Satzung – auch die Stiftung wird behutsam an die neuen Strukturen angepasst. Ein wichtiger Grund dafür: Eine einzelne Ortskirche darf künftig nicht mehr die Treuhänderschaft einer Stiftung übernehmen; diese Aufgabe geht daher an die Gesamtkirchengemeinde über.
Künftig verwaltet die Ev. Gesamtkirchengemeinde an Lahn und Simberg die Stiftungstreuhänderschaft. Sie vergibt die Stiftungsmittel, somit die Stiftungszinsen, entsprechend der Beschlüsse des Kuratoriums und wickelt die Maßnahmen ab.
Das Kuratorium besteht zurzeit aus drei Mitgliedern des Kirchenvorstandes der ev. Kirchengemeinde Naunheim und vier Vertreterinnen und Vertretern der Stiftungsversammlung. Zurzeit ist das Kuratorium mit nur fünf Mitgliedern besetzt, sorgt weiterhin dafür, dass jeder Euro seiner Bestimmung zufließt. Wer mindestens 200 Euro zustiftet, kann Teil dieser Versammlung werden.
Das Kuratorium muss, aufgrund der neuen Ev. Gesamtkirchengemeinde an Lahn und Simberg, die Satzung hierzu tritt ab 01.01.2027 in Kraft, neu gewählt werden. Nach der Wahl des Gesamtkirchenvorstandes am 06.06.2027 wird zu einer Stiftungsversammlung im Oktober 2027 durch den Vorsitzenden des Kuratoriums eingeladen. Dann erfolgt die Wahl der vier Kuratoriumsmitglieder aus der Stiftungsversammlung.
Die drei Kuratoriumsmitglieder, die aus dem Gesamtkirchenvorstand gewählt werden, müssen Mitglied der Stiftungsversammlung, also Zustifter/Zustifterin sein oder werden.
Somit besteht auch das neue Kuratorium, gemäß Stiftungssatzung, wieder aus sieben Mitgliedern. Das Kuratorium beschließt mit einfacher Mehrheit, wenn, z.B. Anträge des Gesamtkirchenvorstandes vorliegen, die Verwendung der Stiftungszinsen.
Unsere Stiftung trägt ab 01.01.2026 den Namen „Kirche der Offenen Tür Wetzlar‑Naunheim". Unter der bewährten Aufsicht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird sie ihre Arbeit fortsetzen. Die neue Satzung ist am 01.Januar 2026, mit Genehmigung durch die Kirchenverwaltung der EKHN, in Kraft getreten.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Bereitstellung von Sach- und Geldmittel für die Förderung von Projekten und Schwerpunkten auf den Gebieten der Kinder- und Jugendarbeit, der diakonischen Arbeit, der Erwachsenenbildung, der Seelsorge- und Beratungsarbeit, der Seniorenarbeit, der geistlichen Gemeindearbeit, der musikalischen Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit, die missionarischen Aufgaben, die ökumenischen Aufgaben, die kulturellen Aufgaben, die Unterhaltung und Verbesserung von kirchengemeindlichen Gebäuden, Anlagen und Ausstattung, die Förderung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Damit unsere Projekte weiterwachsen können, braucht es Menschen, die Herz und Mittel teilen. Jede Zustiftung erhöht das Kapital – und aus den Erträgen erwächst Kraft, Kinder- und Jugendarbeit zu fördern, das Gemeindeleben zu bereichern und neue Perspektiven zu eröffnen.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten, nutzen Sie den Zeichnungsbrief auf unserer Webseite. Schon mit 200 Euro werden Sie Zustifterin oder Zustifter und gestalten die Zukunft unserer Gesamtkirchengemeinde konkret mit.
Vielen Dank, dass Sie unseren Weg begleiten – jede Form der Unterstützung ist wertvoll und herzlich willkommen.
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